Allgemeine Geschäftsbedingungen

KITZLINE TRANSFER SERVICE KITZBÜHEL

1.) Geltungsbereich:Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen, Beförderungsleistungen und Nebenleistungen der Firma Kitzline Transfer Service Kitzbühel.

2.) Ein Vertrag über die Leistungen nach Punkt 1. kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Ein Abweichen von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.

3.) Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise wie vorab vereinbart. Die unserem Kunden auf eine konkrete Anfrage mitgeteilte Preise gelten nicht für die von der konkreten Anfrage abweichende Leistungen (z.B. neuerliche Anfrage des Kunden für anderen Zeitraum, andere Fahrtstrecke etc.). Bei von uns angebotenen Pauschalpreisen gelten diese für die vereinbarte Mietzeit (Fahrzeug und Chauffeur) sowie die ausdrücklich erwähnten Zusatzleistungen. Für Zeitüberschreitungen und nicht erwähnte Zusatzleistungen gelangen die von uns angegebene Stundensätze und Zusatzkosten zur Verrechnung. Sollten wir keine Stundensätze für Zeitüberschreitungen bzw. keine Zusatzkosten bekannt gegeben haben, sind wir berechtigt, dem Kunden ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen. Verlängerung der Mietdauer: Mehrkosten durch Verzögerung werden nach aufgewendeten Stunden verrechnet und sind bei Mietende zu begleichen. Kleinste Zeiteinheit für die Berechnung der Mehrkosten ist eine halbe Stunde. Wir behalten uns unverbindlich vor, geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer unberücksichtigt zu lassen. Änderung des Fahrauftrages bzw. Verlängerung der Mietdauer durch Fahrgast: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir den Wünschen jener Personen, denen er die Nutzung eines Fahrauftrages einräumt (z.B. seine Hotelgäste), in Bezug auf den Fahrauftrag entsprechen, auch wenn dadurch im Einzelfall Mehrkosten durch z.B. eine längere Mietdauer, eine andere Fahrtstrecke oder gesonderte Zusatzleistungen entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, dadurch entstehende Mehrkosten zu übernehmen

Vertragsstornierung: Stornierungen sind nur schriftlich wirksam. Mündliche Stornierungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich rückbestätigt werden.

4.) Stornogebühren: Eine Stornierung bis zu 14 Tage vor Leistungsbeginn ist kostenfrei.  Bei einer Stornierung bis zu einer (1) Woche vor Leistungsbeginn werden 30% des vereinbarten Gesamtentgelts fällig. Bei Stornierung bis zu drei (3) Tagen vor Leistungsbeginn werden 50% des vereinbarten Gesamtentgelts fällig. Bei später einlangenden Stornierungen oder bei Nichtantritt der Fahrt wird der volle vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt (No Show = 100%). Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Datum des Einlangens der Stornoerklärung bei uns. Allfällige von einem unserer Partner erbrachte und im Mietpreis enthaltene Sonderaufwendungen sind unabhängig von einer Stornierung durch den Auftragnehmer zu übernehmen, soweit unsererseits eine kostenfreie Stornierung nicht mehr oder nicht mehr zeitgerecht bewerkstelligt werden kann. #

5.) Wir sind jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt aufgrund von Ereignissen außerhalb unseres Wirkungsbereiches unmöglich wird. Dazu zählen z.B. witterungsbedingte Einflüsse und Umstände, welche die Sicherheit der Fahrgäste gefährden aber auch technische Ausfälle beim gebuchten Fahrzeug bzw. unserem Fuhrpark (soweit diese Ausfälle für uns unvorhersehbar waren).

6.) Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche unserer Lieferungen und Dienstleistungen ist der Sitz unsers Unternehmens, 6370 Kitzbühel Traunsteinerweg 24 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a.. Wir behalten uns vor, jederzeit, auch nach Auftragserteilung, eine angemessene Anzahlung des vereinbarten Mietpreises in Rechnung zu stellen (mindestens 25 % des Gesamtentgeltes). Das Gesamtentgelt wird (abzgl. einer allfällig bereits geleisteten Anzahlung) nach erbrachter Beförderungsleistung fällig, soweit mit dem Auftragnehmer nicht eine gesonderte Vereinbarung besteht (z.B. Bezahlung auf offene Rechnung).

7.) Der Kunde hat bei Auftragserteilung mitzuteilen, ob und wie viele Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, mitbefördert werden sollen. Der Kunde hat die für die Beförderung und Sicherung der Kinder erforderlichen Kindersitze bei Fahrtantritt bereit zu stellen. Es können maximal 2 Kindersitze (in einer Limousine) oder 4 Kindersitze(in einem Minibus) befestigt werden.

Haftung des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer ist für alle von ihm hervorgerufenen Schäden und Verschmutzungen der Fahrzeuge haftbar. Diese Haftung erstreckt sich verschuldensunabhängig auch auf die Fahrgäste bzw. Personen, denen er aufgrund des mit uns vereinbarten Fahrauftrages die Ausnützung dieses Fahrauftrages einräumt.

8.) Haftung durch uns: Unsere vertragliche Haftung aufgrund des Beförderungsauftrages beschränkt sich auf Schäden, welche nachgewiesenermaßen durch uns zumindest grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung unsererseits für andere Schäden ist ausgeschlossen.

10.) Beförderungsbedingungen: Eine Beförderung kann nur unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes sowie der auf uns anwendbaren geltenden gesetzlichen Bestimmungen erbracht werden. Innerhalb dieser gesetzlichen Bestimmungen sind Fahrgäste an die Weisungen des Chauffeurs gebunden. Wir sind berechtigt, die Beförderungsleistung jederzeit abzubrechen, wenn entsprechende Weisungen unserer Chauffeure nicht unverzüglich befolgt werden. Für den Fall einer solcherart abgebrochenen Fahrt ist vom Kunden der volle vereinbarte Mietpreis samt aller Nebenleistungen zu bezahlen.

11.) Sonstige Bestimmungen: Sämtliche Lieferungen und Leistungen unsererseits sowie der Beförderungsvertrag unterliegen österreichischem Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes). Für sämtliche sich aus unseren Lieferungen und Leistungen bzw. aus dem Beförderungsauftrag mittelbar oder unmittelbar ergebende Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für die Landeshauptstadt Salzburg sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes vereinbart. Diese gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Verhältnis zu Konsumenten nur soweit wirksam, als sie nicht den zwingenden Bestimmungen zum Schutz der Konsumenten entgegenstehen.

 

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